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Rom – Die Mitte Juni erlassene Eilverordnung (DL Nr. 84 vom 17. Juni 2025), mit welcher die Zahlungsfristen der Einkommensteuern in bestimmten Fällen auf den 21. Juli aufgeschoben wurden, enthält unter anderem wesentliche Neuerungen für die Freiberufler (Art. 1 der Eilverordnung). Diese betreffen insbesondere Korrekturen an Bestimmungen, die an Verordnungen der Steuerreform (insbesondere Dlgs Nr. ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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