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Eilmeldung: Portal für Beihilfen 5.0 schließt am 27. November

INVESTITIONEN 5.0 – Die Regierung hat die Schließung der 5.0-Vormerkungen mit 27. November beschlossen. Was das bedeutet.

Walter Großmann von Walter Großmann
21. November 2025
in Steuern & Recht
Lesezeit: 1 mins read
Palazzo Chigi, Sitz der Regierung in Rom (Marco Rubino/Shutterstock.com)

Palazzo Chigi, Sitz der Regierung in Rom (Foto: Shutterstock / Marco Rubino)

Rom – Die Regierung hat gestern (20. November 2025) eine Eilverordnung beschlossen, wonach das Portal für die Vormerkung von Investitionen für Transition 5.0 mit 27. November 2025 geschlossen werden soll. Für die bis zu diesem Datum eingegangenen Anträge sollen die nötigen Geldmittel über das Haushaltsgesetz 2026 bereitgestellt und gewährleistet werden. Dies soll nun durch die vorzeitige Schließung erhoben werden.

Eine Vormerkung innerhalb dieser vorgezogenen Frist ist insbesondere für jene Investitionen zu empfehlen, die derzeit im Laufen sind. Diese werden womöglich von den neuen Förderungen 2026 ausgeschlossen. Für geplante, aber noch nicht begonnene Investitionen sollte man hingegen 2026 abwarten, zumal die künftigen Förderungen günstiger sind.

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Die Eilverordnung muss in diesen Tagen noch im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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