Rom – Die Regierung hat gestern (20. November 2025) eine Eilverordnung beschlossen, wonach das Portal für die Vormerkung von Investitionen für Transition 5.0 mit 27. November 2025 geschlossen werden soll. Für die bis zu diesem Datum eingegangenen Anträge sollen die nötigen Geldmittel über das Haushaltsgesetz 2026 bereitgestellt und gewährleistet werden. Dies soll nun durch die vorzeitige Schließung erhoben werden.
Eine Vormerkung innerhalb dieser vorgezogenen Frist ist insbesondere für jene Investitionen zu empfehlen, die derzeit im Laufen sind. Diese werden womöglich von den neuen Förderungen 2026 ausgeschlossen. Für geplante, aber noch nicht begonnene Investitionen sollte man hingegen 2026 abwarten, zumal die künftigen Förderungen günstiger sind.
Die Eilverordnung muss in diesen Tagen noch im Amtsblatt veröffentlicht werden.
















