Rom – Etwas versteckt ist im G.D. Nr. 4/2022 (siehe SWZ Nr. 14/22, nachzulesen hier auf SWZonline oder der SWZapp) eine Bestimmung eingefügt worden, welche dem schwächelnden Tourismus in Italien nach der Pandemie und aufgrund der gestiegenen Energiepreise wieder auf die Beine helfen soll. Arbeitgeber in diesem Bereich, die zwischen dem 1. Jänner und dem 31. März 2022 Arbeitnehmer mit einem befrist...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.