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Rom – Regelmäßig protestieren bei uns und anderswo Frauenbewegungen für den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und gegen den sogenannten Gender Pay Gap (also das geschlechtsspezifische Lohngefälle), weil sie ihr Geschlecht als benachteiligt gegenüber den Männern betrachten. Sie beziehen sich dabei auf eine Reihe von Indikatoren, von denen sie glauben, sie würden ihr Anliegen stützen. Es ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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