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Rom - Die Finanzverwaltung erläutert mit einem Rundschreiben (Nr. 53/E vom 21. Dezember 2009) den Steuerbonus für die Aufstockung des Stammkapitals. Die mit der Sommerverordnung 2009 eingeführte Begünstigung betrifft Personen- und Kapitalgesellschaften. Sie besteht in einem Absetzbetrag von 3 Prozent der Kapitalerhöhung bis zu einem Betrag von 500.000 Euro. Der Abzug gilt für fünf Jahre; er betrif...
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