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Rom – Die eidesstattliche Eigenerklärung über die Covid-Beihilfen ist nach derzeitigem Stand bis 30. Juni 2022 in elektronischer Form abzugeben. Es bestehen diesbezüglich noch zahlreiche Unklarheiten. Wir haben diesbezüglich bereits in mehreren Beiträgen darauf hingewiesen (vgl. unter anderem SWZ vom 3. Juni 2022), so unter anderem die Frage ob der Angabe der Gemeinden in Bezug auf die GIS-Befreiu...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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