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Rom – Die nicht gewerblichen Körperschaften haben die MwSt für innergemeinschaftliche Erwerbe und erhaltene Dienstleistungen, die den institutionellen Bereich betreffen, getrennt abzuführen. Es ist dafür nun der eigene Zahlungscode „6043“ eingeführt worden.
Auch die nicht gewerblichen Körperschaften, Verbände und Vereine unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerbsbesteuerung für die i...
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