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Rom – In den vergangenen Wochen hat es verschiedene Aussagen der Einnahmenagentur über die Berechnung und Abführung der Stempelsteuer für das Hauptjournal und die verschiedenen Geschäftsbücher gegeben. Erst mit der letzten Auskunft (Nr. 346 vom 17. Mai 2021) hat sich der Sachverhalt etwas geklärt. Man hat nämlich zu unterscheiden zwischen der Form, in welcher Buchhaltung und Bücher geführt werden,...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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