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Rom – Die Fristen und die Zahlungsmodalitäten für die Stempelsteuer aus den elektronischen Rechnungen sind mehrfach geändert worden. Kürzlich sind mit Ministerialverordnung (DM vom 4. Dezember 2020) erneut Änderungen vorgesehen worden, die mit 1. Jänner 2021 bzw. für die mit diesem Datum ausgestellten Rechnungen in Kraft treten. Die Stempelsteuer für die bis 31. Dezember 2020 ausgestellten Rechnun...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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