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Rom – Im Jahr 2018 hat der EU-Rat mit Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2018/593 Italien die Ermächtigung erteilt, den Steuerpflichtigen die elektronische Rechnungsstellung verbindlich vorzuschreiben. Davon ausgenommen waren allerdings die Kleinunternehmen bzw. die pauschalierten Steuerpflichtigen. Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2021. Die Ermächtigung ist notwendig, um von der MwSt-Richt...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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