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Rom – Der E-Commerce wird dem Versandhandel gleichgestellt, und für die entsprechenden Verkäufe ist nicht die Ausstellung eines Kassenbelegs erforderlich. Notwendig ist allerdings die Ausstellung einer Rechnung, wenn diese vom Kunden verlangt wird.
Mit einer Auskunft (Nr. 198 vom 19. Juni 2019) bestätigt die Einnahmenagentur diese Befreiung auch mit Bezug auf die neue online angebundene elektronis...
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