Brüssel/Rom – Mit 1. Juli 2021 treten wesentliche Neuerungen für den elektronischen Handel in Kraft. Sie sollen für kleine und mittlere Unternehmen Vereinfachungen bringen und den Schutz des Steueraufkommens sichern. Die Neuerungen sind in zwei EU-Richtlinien (RL 2017/2455/EU und RL 2019/1995/EU) und in mehreren Durchführungsverordnungen enthalten. Die Richtlinien werden in Italien mit einer geset...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.