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Die kleinen GmbHs können bekanntlich ab 2004 für Zwecke der Einkommensteuern für die so genannte Durchgriffs- oder Transparenzbesteuerung optieren: Die steuerpflichtigen Gewinne werden, wie bei den Personengesellschaften, direkt den Teilhabern zugewiesen, unabhängig von der tatsächlichen Ausschüttung. Die Erleichterung betrifft, wie erwähnt, die kleineren GmbHs mit Umsatzerlösen von nicht mehr als...
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