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Bozen – Vor ziemlich genau 25 Jahren hat der italienische Staat die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzbarkeit von Wiedergewinnungsarbeiten bei Wohngebäuden eingeführt. In Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung, dem Gestaltungsspielraum beim Staatshaushalt und den energie- und klimaschutzpolitischen Zielen hat sich dieser Anreiz bis hin zum 110-Prozent-Superbonus laufend weiterentwickelt...
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