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Bozen – Die Pflicht zur Nutzung von elektronischen Registrierkassen mit Internet-Anbindung (Voraussetzung ist ein offener Port 443) und zur Versendung der Tagesabschlüsse an die Einnahmenagentur ist in den staatlichen Normen zum Haushalt 2019 enthalten. Aber erst jetzt wurden notwendige Begleitverordnungen erlassen, und manche Details müssen erst noch geklärt werden. Diese Zeitung hat in den letzt...
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