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Bozen – Das neue Gesetz Nr. 123 vom 3. Juni 2007 sieht vorübergehende Betriebsschließungen bei gravierenden Verstößen gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen vor (die SWZ hat darüber berichtet). Die folgende frei erfundene Kurzgeschichte befasst sich mit diesem Thema. Es treffen sich drei Unternehmer im Biergarten. Sagt der erste: Die Zeiten für uns werden immer schlechter; Aufträge und Umsatz gehen...
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