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Rom – Vergangene Woche wurde in einer parlamentarischen Anfrage (Nr. 5-01210 vom 16. Oktober 2013) der Streitfall über die Zinsberechnung für die Ratenzahlung der Ersatzsteuer aus der Aufwertung des Jahres 2008 behandelt. In der damaligen Bestimmung wurde festgehalten, dass für die Ratenzahlung die gesetzlichen Zinsen im Ausmaß von 3 Prozent geschuldet sind (vgl. SWZ vom 18. Oktober 2013).
Nachdem...
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