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Rom – Für die vorbildlichen Unternehmen und Freiberufler, die eine gefestigte Erhöhung der Wertschöpfung aufweisen, wird für die Steuerperioden 2012–2014 der Irap-Satz um 0,48 Prozentpunkte von 2,98 auf 2,5 Prozent herabgesetzt. Die entsprechende Verminderung ist kürzlich von der EU-Kommission zugelassen worden. Die Begünstigung betrifft nur die in Südtirol erzielte Wertschöpfung, laut Aufteilung ...
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