Bozen – Auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo hat die Landesregierung am Dienstag die Details zu den Investitionsbeihilfen für kleine Unternehmen für das Jahr 2025 genehmigt. Indem die Frist für die Einreichung der Anträge vorgezogen wird, soll den Unternehmen eine bessere Investitionsplanung möglich sein.
„Derzeit stehen drei Millionen Euro zur Verfügung, aber wir werden versuchen, diesen Betrag auf fünf Millionen zu erhöhen“, erklärt Galateo.
Förderfähig sind Klein- und Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten), die im Bereich des Handwerks, des Handels und der Dienstleistungen tätig sind. Die Mittel ermöglichen es den Begünstigten etwa, Geld in die Eröffnung oder Erweiterung eines Betriebs oder in die Umstellung des Produktionsprozesses zu investieren.
Die Anträge an die Landesabteilung Wirtschaftsentwicklung können ausschließlich online über myCivis vom 4. November 2024 bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden. Die Rangliste wird bis zum 31. Mai 2025 genehmigt.