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Die Mobilität wird durch die Staatsgesetze Nr. 223/91 und Nr. 236/93 geregelt. Der Unterschied in den beiden Anwendungen besteht in der Mitarbeiteranzahl des Betriebs. Nach Auskunft des Direktors der Landesateilung Arbeit, Helmuth Sinn, betrifft das Gesetz Nr. 223/91 grundsätzlich nur Unternehmen, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen und kommt dann zur Anwendung, wenn eine kollektive Entlassun...
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