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Dorfbars und Dorfgasthäuser: Neue Förderkriterien

GASTGEWERBE – In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung neue Förderkriterien für Dorfbars und Dorfgasthäuser beschlossen. Den HGV freut's.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
13. Februar 2026
in News
Lesezeit: 2 mins read
Luis Walcher (Foto: LPA/Maja Clara)

Bozen – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher neuen Förderkriterien für gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe zugestimmt. Neu ist, dass Betriebe mit einer Jahreslizenz, die ihre Tätigkeit in den letzten drei Kalenderjahren für mehr als 60 aufeinanderfolgende oder mehr als 120 nicht aufeinanderfolgende Tage ausgesetzt haben, nicht mehr als zweiter Betrieb gelten. Somit kann der eigentliche gastgewerbliche Nahversorgungsbetrieb in der Ortschaft, der als einziger fast das ganze Jahr geöffnet hat, nun einen Förderbeitrag erhalten. Zudem kann die Förderung künftig in strukturschwachen Ortschaften auch dann gewährt werden, wenn zwei gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe vorhanden sind.

Weitere Anpassungen betreffen auch die Regelungen zu Ruhetagen und Öffnungszeiten. So wird in Zukunft die vorgesehene Mindestöffnungszeit von zehn Stunden auf fünf Tage pro Woche beschränkt, um jene Betriebe nicht von der Förderung auszuschließen, die an sechs Tagen pro Woche geöffnet sind, an einem dieser Tage jedoch eine verkürzte Öffnungszeit einhalten.

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Zudem ist eine Erhöhung des Beitrags für die Aufrechterhaltung eines Betriebes von 12.000 auf 13.000 Euro pro Jahr geplant, um ihn an den Nahversorgungsbeitrag im Handel anzugleichen. Falls in strukturschwachen Ortschaften zwei gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe vorhanden sind, wird ein Beitrag von bis zu 8.000 Euro für die Aufrechterhaltung gewährt. Für Neueröffnungen bleibt ein einmaliger Beitrag von bis zu 30.000 Euro vorgesehen.

Wenn der Betrieb sich in einer Ortschaft mit höchstens 300 Einwohnern (bisher: mit mindestens 300 Einwohnern) befindet, bekommt er mehr Punkte zur Erstellung der Rangordnung.

Die Obergrenze des durchschnittlichen jährlichen Mehrwertsteuerumsatzes für den Erhalt des Zuschusses wird für Schank- und Speisebetriebe von 200.000 Euro auf 300.000 und von 300.000 Euro auf 500.000 für gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe angehoben.

Die Reaktion des HGV

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) reagiert positiv auf die Entscheidung. „Dorfbars und Dorfgasthäuser sind weit mehr als wirtschaftliche Betriebe. Sie sind Treffpunkte, Orte der Begegnung, Stuben der Gemeinschaft und ein Stück gelebter Dorfkultur“, sagt HGV-Präsident Klaus Berger.

Auf Basis von Rückmeldungen aus den Mitgliedsbetrieben hatte der HGV mit Landesrat Luis Walcher über Möglichkeiten zur Ausweitung der Förderkriterien beraten. „Die nun beschlossenen Anpassungen greifen zentrale Anliegen des Verbandes auf, um diese Unterstützungsmaßnahme für Dorfgasthäuser und Bars leichter zugänglich zu machen und dadurch mehr Betriebe zu unterstützen. Jedes Dorfgasthaus, das aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit schließen muss, ist eines zu viel“, werden HGV-Vizepräsidentin Judith Rainer und Vizepräsident Hansi Pichler in einer Aussendung des Verbands zitiert.

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