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Doppelte CU, schlankes 770

Der Vordruck CU ist in synthetischer Form dem Mitarbeiter oder Vergütungsempfänger bis 29. Februar zu übergeben. Der erweiterte Vordruck ist hingegen der Einnahmenagentur bis 7. März elektronisch zu übermitteln. Im Gegenzug sind die Angaben nicht mehr im Vordruck 770 anzuführen.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
19. Februar 2016
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 4 Min.

Rom/Bozen – Die wichtigste Neuerung beim Vordruck CU ist heuer sicher die Einführung von zwei Modellen. Zuerst muss der synthetische Vordruck ausgehändigt werden, und innerhalb einer Woche ist dann der erweiterte Vordruck der Steuerverwaltung zu übermitteln.
Wie bereits im Vorjahr müssen Unternehmen, Berater und Wirtschaftsverbände mit der Fristenhäufung zurechtkommen. Insbesondere im Arbeitsrecht...

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Ausgabe 07-16, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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