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Vierteljährliche MwSt-Erstattung: Unternehmen und Freiberufler, welche die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, haben bis heute den elektronischen Antrag für die Erstattung oder die Verrechnung des MwSt-Guthabens für das erste Kalenderquartal zu versenden (Vordruck TR). Die Verrechnung des Guthabens darf erst ab Sechzehntem des Folgemonats nach Abgabe des Antrages vorgenommen werden. Der amtliche...
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