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Steuererklärung Vordruck 770: Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerbliche Körperschaften, die im Jahr 2015 als Arbeitgeber oder Steuersubstituten Löhne, Honorare, Provisionen oder andere Vergütungen ausgezahlt haben, die einer Quellensteuer unterliegen, haben bis heute die Steuererklärung auf Vordruck 770 abzugeben. Es ist dabei zwischen dem vereinfachten (770/S) und dem normalen Vordruck (770...
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