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Rom – Eine kürzlich von der Einnahmenagentur erteilte Auskunft über die Abtretung eines Fruchtgenusses auf einem landwirtschaftlichen Grundstück hat letzthin zu einigen Diskussionen geführt (Auskunft Nr. 381 vom 12. Juli 2023). Es geht dabei im Wesentlichen um die Frage, ob für die entsprechenden Veräußerungsgewinne die Steuerbefreiung gilt, zumal der Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist von ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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