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Rom – Die Einnahmenagentur behandelt in einer Auskunft (Nr. 388 vom 20. September 2019) ein elektronisches Verfahren für die Reisekostenabrechnungen der Arbeitnehmer im Außendienst. Der Mitarbeiter sorgt für eine optische Erfassung der Dokumente, die dann am Unternehmenssitz verbucht und elektronisch archiviert werden, wobei die Unversehrtheit und Unveränderbarkeit gewährleistet werden. Die analog...
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