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Rom – Seit 1. Juli 2019 sind die Einsprüche, Unterlagen und Schriftsätze für die Steuerprozesse in elektronischer Form an die Steuerkommissionen zu versenden. Dies gilt auch für die verschiedenen Hinterlegungen. Mit einem umfangreichen Rundschreiben erläutert das Departement für Finanzen die verschiedenen Neuerungen (Rundschr. Nr. 1/DF vom 4. Juli 2019). Es werden die verschiedenen Modalitäten für...
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