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Bozen - Ab dem 17. Juni können Arbeitgeber von erkrankten oder verunglückten Arbeitnehmern nicht mehr den papiernen Krankenschein verlangen. Um eine Bestätigung für die Erkrankung zu erhalten; müssen sie sich direkt über die telematischen Dienste an das INPS/NISF wenden (Übermittlung mittels sicherer elektronischer Post (PEC) oder Visualisierung mittels PIN-Code). Um dies zu ermöglichen, erhält de...
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