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Die Voraussetzungen 1. Bis zum 1. Jänner 2008 bleibt alles beim Alten, sieht man einmal davon ab, dass der Staat jenen zu gut 30 Prozent mehr Lohn verhilft, die auch nach Heranreifen des Dienstaltersrentenanspruchs freiwillig weiterarbeiten. Ab 1. Jänner 2008 gilt prinzipiell nur noch die Voraussetzung laut Punkt b) der heute bereits für diesen Zeitpunkt bestehenden Regel: 40 Beitragsjahre (unabhä...
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