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Steuersubstituten: Unternehmen und Freiberufler, die 2011 quellensteuerpflichtige Vergütungen – so unter anderem Löhne, Honorare, Provisionen, Dividenden oder Zinsen – entrichtet haben, müssen die entsprechende Jahreserklärung über den vereinfachten Vordruck (770/s) oder den ordentlichen Vordruck (770/O) in elektronischer Form einreichen. Innerhalb der gleichen Frist können etwaige Fehler und Unte...
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