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Freistellung Mehrwerte: Natürliche Personen, einfache Gesellschaften und nicht gewerbliche Körperschaften, welche die Freistellung der Mehrwerte von Beteiligungen sowie von Baugrundstücken und landwirtschaftlichen Grundstücken vornehmen wollen, haben die entsprechende Ersatzsteuer (4 oder 8 Prozent) bis heute einzuzahlen (zumindest die erste Rate). Gleichzeitig ist spätestens bis heute die beeidet...
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