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Jahresausgleich: Die Arbeitgeber haben bis heute den Steuerausgleich für die 2016 ausgezahlten Löhne und Gehälter vorzunehmen, sofern dieser nicht bereits im Dezember 2016 oder Januar 2017 durchgeführt wurde. Dies gilt nur für die am 31. Dezember 2016 beschäftigten Arbeitnehmer und Mitarbeiter. Die entsprechende Einzahlung hat bis Donnerstag, 16. März 2017, zu erfolgen. Wiedergewinnungsarbeiten: D...
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