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Rom – Die neue Investitionsbeihilfe (Art. 18 DL Nr. 91/2014) gilt bekanntlich für den Erwerb neuer Maschinen, Werkzeuge und Geräte, die in der Ateco-Tabelle 2007, Abschnitt 28 angeführt sind, mit Anschaffungskosten von mehr als 10.000 Euro und die im Zeitraum 25. Juni 2014 – 30. Juni 2015 durchgeführt werden. Für die zeitliche Zurechnung hat man auf die unterschiedlichen Investitionsformen zu acht...
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