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Rom – Bei der Bilanzierung der öffentlichen Investitionszuschüsse gerät man immer wieder in das Spannungsfeld zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Bestimmungen. Aus handelsrechtlicher Sicht gilt grundsätzlich das Vorsichtsprinzip, auch wenn letzthin aufgrund der vielfach schlechten Ergebnisse die Unternehmen versuchen, die Ausweisung der Förderungen zeitlich vorzuziehen. Für den Fi...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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