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Die im Jahresabschluss 2005 durchgeführte Aufwertung wird steuerlich erst ab dem dritten Folgejahr, folglich erst ab 2008 anerkannt. Nicht eindeutig geklärt ist, ab wann handelsrechtlich die Aufwertung anwendbar ist.
In der Literatur werden dazu unterschiedliche Auffassungen vertreten; in den Rechnungslegungsstandards (OIC) findet man dagegen keine Hinweise.
Laut Durchführungsverordnung zur Aufwer...
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