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Rom – Ende 2005 wurde die Möglichkeit vorgesehen, im Jahresabschluss 2005 ausnahmsweise auch die Baugrundstücke aufzuwerten, die sich im Anlage- oder auch im Umlaufvermögen befanden. Es war eine Ersatzsteuer in Höhe von 19 Prozent geschuldet. Voraussetzung für die Aufwertung war jedoch, dass binnen fünf Jahren eine bauliche Verwertung des Grundstückes vorgenommen wurde. Diese Frist läuft nun zum J...
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