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Für die im Jahresabschluss 2003 mögliche Aufwertung des Anlagevermögens gelten im Wesentlichen die gleichen Vorschriften des früheren Aufwertungsgesetzes aus dem Jahr 2002 (Ges. Nr. 342/2002). Es wird im Übrigen ausdrücklich auf die damaligen Durchführungsbestimmungen verwiesen (Ministerialverordnung Nr. 162 vom 13. April 2001). Man kann sich daher auf die diesbezüglichen Anleitungen der Finanzver...
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