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Die Vorschriften über den Steuervergleich im Voraus sind endgültig und die Finanzverwaltung hat zu den offenen Fragen Stellung genommen (Rundschr. Nr. 5/E vom 4. Februar 2004). Die Frist für die Mitteilung der Zustimmung zum Vergleich – der 16. März 2004 – soll nach dem Willen der Verwaltung nicht aufgeschoben werden, auch wenn man allgemein – kurz vor der Fälligkeit – trotzdem einen Aufschub erwa...
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