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Rom - Eine der Grundvoraussetzungen für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (neben der Qualifikation der Leistungen als „Bauleistung“) besteht in der vertraglichen Klassifizierung der vereinbarten Leistung: Es muss sich um Bauleistungen aufgrund eines Unternehmerwerkvertrages oder eines einfachen Werkvertrages handeln. Genauer gesagt: Die Bauleistungen müssen aus einem Untervertrag hervorg...
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