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Rom – Seit der Einführung der elektronischen Rechnung ab 1. Jänner 2019 ist als einziges steuerliches Dokument nur mehr die elektronische Rechnung gültig (dies abgesehen von den vorgesehenen Befreiungen). Mit anderen Worten: Die auf Papier erhaltene Rechnung ist steuerlich nicht gültig, auch nicht die gefälligkeitshalber übermittelte Kopie. Es zählt ausschließlich die über die SdI-Plattform erhalt...
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