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Die Neuerungen, die sich auf die Vorauszahlung im November auswirken und die bereits vorab zu berücksichtigen sind, sind großteils auf die sogenannte Sommerverordnung (Dl Nr. 223/2006) zurückzuführen. Man hat, wie im anderen Beitrag in dieser SWZ bereits behandelt, die Steuerschuld für 2005 unter Berücksichtigung dieser Neuerungen neu zu berechnen und mit Bezug auf die theoretische Steuerschuld di...
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