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Rom – Mit 2010 sind wesentliche Einschränkungen bei der Verrechnung von MwSt-Guthaben über den Zahlungsvordruck F24 eingeführt worden (Art. 10 DL Nr. 78/2009). Sie besagen zum Beispiel: Bei Verrechnung von Guthaben für mehr als 10.000 Euro darf diese erst ab 16. des Folgemonats nach Abgabe der MwSt-Erklärung vorgenommen werden; bei Verrechnung von mehr als 15.000 Euro ist der steuerliche Sichtverm...
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