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Der britische Staat muss dem Einzelhandelskonzern Marks & Spencer nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag 44 Millionen Euro an Steuerzahlungen rückerstatten. Die Richter befanden, dass ein Unternehmen die Verluste von Tochtergesellschaften im EU-Ausland in seinem Stammland geltend machen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Verluste nicht im Ausland steuerl...
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