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Rom – Die sogenannte Begleitverordnung hat auch eine Vereinfachung für die Erstattung von MwSt-Guthaben vorgesehen (Art. 7-quater Abs. 32 DL Nr. 193/2016), die bereits für die Guthaben des Jahres 2016 anwendbar sein müsste: Die Schwelle, bis zu welcher keine Sicherheiten zu leisten sind, wurden von bisher 15.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht. Dies betrifft aber nur die Erstattungen, nicht hingegen d...
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