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Rom – Mit dem Gesetz 81/2017 ist in Italien erstmals eine gesetzliche Regelung zum Smart Working eingeführt worden (die SWZ hat mehrfach berichtet). Fachleute verstehen darunter ein zeitlich und örtlich flexibles Arbeiten unter intensiver Nutzung von Telekommunikationstechnologien. Es handelt sich dabei um keine neue Vertragsform, sondern lediglich um eine andere Modalität zur Ausführung des Arbei...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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Italien
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