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Rom - Es gibt derzeit drei schwarze Listen mit den Steuerparadiesen und eine weiße Liste mit den Staaten, mit denen ein angemessener Informationsaustausch und Amtshilfe bestehen und folglich bestimmte Erleichterungen angewandt werden können. Eigentlich sind bereits Ende 2007 die Steuerbestimmungen im Einheitstext umgestaltet und mit Bezug auf die Steuerparadiese „umgekehrt“ worden: Die einzelnen B...
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