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Der vom Senat in erster Lesung genehmigte Entwurf des Finanzgesetzes 2004 (Art. 5 Abs. 10 des Entwurfes) enthält unter anderem die Neuauflage der Aufwertung für das Anlagevermögen der Unternehmen. Man nimmt dabei Bezug auf die Bestimmungen aus dem Jahr 2000 (Ges. Nr. 342/2000), die bekanntlich eine freiwillige Aufwertung vorsahen.
Unklarer Anwendungsbereich - Die Bestimmung spricht von Anlagegüter...
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