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Die Südtiroler Bezirksgemeinschaften wurden im Jahre 1991 durch ein Landesgesetz ins Leben gerufen. Rund drei Monate später übernahmen sie als neue Körperschaften öffentlichen Rechts die Aufgaben der bis dahin bestehenden Berg- und Talgemeinschaften. Die Einzugsgebiete der neuen Bezirksgemeinschaften blieben zum Großteil unverändert, da vor allem geographische und soziale Homogenität die Grenzen d...
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