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Bozen (SWZ) - Sowohl der Staat als auch das Land haben letzthin Maßnahmen gesetzt, um die Irap-Belastung zu senken: das Land, indem es die Irap mit Wirkung ab 2008 um 0,5 Prozentpunkte reduziert (siehe beistehenden Artikel), der Staat, indem er die Irap-Bemessungsgrundlage mit Wirkung ab 2007 mindert (Freibetrag von 5000 Euro pro Vollzeitkraft, Abzug der Sozialabgaben). In der Summe ergeben diese ...
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