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Strafen bei Nicht-Durchführung der Risikoanalyse:
> Geldstrafe zwischen 1549 und 4131 Euro oder Gefängnisstrafe zwischen drei und sechs Monaten.
> Strafen bei Nicht-Vorhandensein des Sicherheitsberichtes:
Geldstrafe zwischen 1549 und 4131 oder Gefängnisstrafe zwischen drei und sechs Monaten.
> Strafen bei nicht durchgeführter Information der Arbeitnehmer über Risiken am Arbeitsplatz:
Geldstrafe z...
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